HONORAR

Ich orientiere mich bei der Festsetzung der Honorarhöhe an den Empfehlungen des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVP).

KASSENZUSCHUSS

In Österreich leisten die Krankenkassen einen Beitrag zur Finanzierung psychotherapeutischer Heilbehandlung, d.h. Sie müssen nicht jede Sitzung zu 100% aus der eigenen Tasche bezahlen. Dieser Kassenzuschuss wird bei Vorliegen der Behandlungsbedürftigkeit allen krankenversicherten Betroffenen gewährt, wenn Sie die Hilfe einer / eines in die Liste des Gesundheitsministeriums eingetragen Psychotherapeutin / Psychotherapeuten eigener Wahl in Anspruch nehmen wollen und / oder keinen "Kassenplatz" finden konnten.

Nähere Ausführungen zum Verfahren finden sie hier.